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Montag
19.07.2010

Der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird Ende September über die urheberrechtlichen Klagen der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» und der «Süddeutschen Zeitung» gegen das Internet-Kulturmagazin «Perlentaucher» entscheiden. Das teilte der Bundesgerichtshof mit. Die Zeitungsverlage sehen eine Verletzung ihrer Rechte darin, dass die Betreiber des «Perlentauchers» Zusammenfassungen von Rezensionen aus ihren Feuilletons kommerziell verwerten.

Auf der Internetseite perlentaucher.de werden Zusammenfassungen von Feuilletonartikeln überregionaler deutscher Zeitungen angeboten. Dazu gehören in der FAZ oder der SZ erschienene Originalrezensionen zu aktuellen Buchveröffentlichungen, die «Perlentaucher» unter der Überschrift «Notiz zur FAZ» oder «Notiz zur SZ» in verkürzter Form wiedergibt. Die Perlentaucher Medien GmbH erteilte zudem den Internetbuchhändlern amazon.de und buecher.de entgeltliche Lizenzen an diesen «Notizen».

FAZ und SZ wenden sich gegen diese kommerzielle Verwertung der Kritiken. Sie fordern eine Schadensersatzpflicht von der Perlentaucher Medien GmbH. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Klage der Zeitungen abgewiesen. Es könne nicht festgestellt werden, dass der durchschnittlich informierte Internetbenutzer die Zusammenfassung der Kritiken mit der Originalrezension verwechsle, so das Gericht.