Die Stellung von Bibliotheken im neuen Urheberrecht sorgte am Mittwoch für Debatten: Der Ständerat sprach sich für eine erweiterte Vergütung der Buchautoren aus, die Bibliotheken sollen aber von Vergünstigungen profitieren.
Die gegenwärtige Regelung verpflichtet die Bibliotheken nur dann zur Zahlung einer Vergütung an die Urheber, wenn sie pro Buchexemplar eine Gebühr von den Entleihern verlangen. Weil manche Bibliotheken dieses Modell abgeschafft haben, verlangte ProLitteris im Tarifverfahren auch auf Abo- und Mitgliedergebühren eine Autorenvergütung zu erheben.
Die Bibliotheken wehrten sich gegen die Forderung. Die zuständige Schiedskommission sprach sich aber im Dezember für eine erweiterte Vergütung aus. Denn: Die Grundlage ist das geltende Urheberrechtsgesetz. Dort heisst es «Vermieten von Werkexemplaren».
In der Ratsdebatte am Mittwoch hat der Bündner CVP-Ständerat Stefan Engler beantragt, diese Vergütungspflicht ganz aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. Die Bibliotheken seien «die grössten Förderer der Autorinnen und Autoren», sie schafften Bücher für über 120 Millionen pro Jahr an. Bei einer Vergütungspflicht drohe, dass «das Bibliothekswesen in unserem Land schrumpft».
Die Gegner des Streichungsantrags argumentierten, dass die Autoren ein Recht darauf hätten, dass sie für ihre Leistungen vergütet werden, sofern die Bibliotheken damit Geld verdienen. Dieses Recht könne man nicht einfach schmälern, um Bibliotheken zu fördern.
«Es gibt keinen legitimen Grund, den Autoren dieses elementare Recht, das Vermietrecht und eine Vergütung, wegzunehmen», sagte SP-Ständerat Paul Rechsteiner, der den Vorschlag der vorberatenden Kommission unterstützte.
Dieser sieht vor, dass die Bibliotheken wie die Schulen von tariflichen Vergünstigungen bei der urheberrechtlichen Vergütung profitieren sollen. Dies, weil beide Institutionen ein «legitimes öffentliches Interesse» verfolgten.
Der Kommissionsvorschlag wurde in der Detailabstimmung schliesslich mit 27 zu 14 Stimmen angenommen.