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Mittwoch
11.10.2000

Im Content-Streit zwischen der österreichischen Nachrichtenagentur APA und dem Internet-Dienst pressetext.austria (pte) hat die APA am Mittwoch die erste Runde gewonnen: Das Handelsgericht Wien sah die systematische Verletzung des Urheber- und Wettbewerbsrechts durch «pte» als bewiesen an. «Mit dieser richtungsweisenden Entscheidung des Gerichts ist bestätigt, dass Urheber- und Wettbewerbsrecht auch im Internet gelten», erklärte APA Geschäftsführer Wolfgang Vyslozil in einer ersten Stellungnahme. Begründung des Gerichts: «Die beklagte Partei (APA) konnte durch die Vorlage von Urkunden die Richtigkeit der Behauptung bescheinigen, dass die klagende Partei (pte) in hunderten Fällen Meldungen von anderen Agenturen und Medien übernommen hat, ohne von diesen die Verwertungsrechte erhalten zu haben.»