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Sonntag
08.12.2013

Medien / Publizistik

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Wo liegt die Grenze zwischen zulässiger Islamkritik und unzulässiger Diskriminierung? Für den Presserat ist die Grenze überschritten, wenn ein Medium behauptet, die Mehrheit der Muslime seien nicht wegen, sondern trotz des Islams friedlich. Deshalb wurde eine Beschwerde gegen die «Basler Zeitung» in den Hauptpunkten gutgeheissen und die Beschwerde gegen «Tages-Anzeiger Online» abgewiesen, wie der Presserat am Freitag bekannt gibt.

Die «Basler Zeitung» veröffentlichte einen Artikel zum Thema «Christenverfolgung». Dem ausführlichen Bericht zufolge bringt der islamistische Extremismus dem Christentum die grösste Glaubensverfolgung seiner Geschichte.

Nach der Publikation des Artikels stellte sich heraus, dass er sich zu wesentlichen Teilen auf einen rechtsextremen Autor abstützte. Ein Islamwissenschaftler der Universität Zürich und die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) beschwerten sich beim Presserat über die «Basler Zeitung».

Der Presserat weist darauf hin, dass berufsethisch auch «politisch unkorrekte» Berichte zulässig sind. Er bemängelt jedoch die äusserst schmale Quellenbasis des Artikels - einen Sammelband zum Thema Christenverfolgung -, über welche die Leserschaft zwingend hätte informiert werden müssen. Weiter wäre die «Basler Zeitung» verpflichtet gewesen, die angebliche «Wissenschaftlichkeit» des Sammelbands und die daraus entnommenen Zitate kritisch zu hinterfragen.

Abgewiesen hat der Presserat hingegen die Beschwerde der VIOZ, soweit sich diese zusätzlich gegen «Tages-Anzeiger Online» richtet. Zwar wäre es der Redaktion angesichts der aussergewöhnlichen Virulenz des Artikels gut angestanden, diesen vor der Übernahme näher zu prüfen. Mit dem Vermerk «Basler Zeitung» habe sie aber darauf hingewiesen, dass es sich um einen extern übernommenen, nicht selber recherchierten Bericht handelt, wie der Presserat in seiner Bewertung festhält.