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Montag
03.03.2008

Die Anklagekammer des Zürcher Obergerichts hat grünes Licht für eine Strafuntersuchung gegen zwei Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialdepartements gegeben. Sie sollen mit einem Redaktor der «Weltwoche» Kontakt gehabt und damit das Amtsgeheimnis verletzt haben. Vorab wird untersucht, ob eine formelle Anklage erhoben werden soll. Staatsanwalt Hans Maurer bestätigte am Montag eine entsprechende Meldung von Radio Zürisee.

«Es gibt E-Mails, die Kontakte belegen, aber es waren Informationen, die ich diesen Mitarbeiterinnen zur Überprüfung zugestellt hatte», präzisierte der zuständige «Weltwoche»-Redaktor Alex Baur am Montag gegenüber dem Klein Report. Er hatte in verschiedenen Beiträgen über missbräuchliche Bezüge von Sozialhilfegeldern hingewiesen. In der Folge hatte die zuständige Stadträtin Monika Stocker einen Kreislaufzusammenbruch erlitten und ihren Rücktritt erklärt.

Gegen Baur selbst läuft seines Wissens keine Untersuchung, wie er weiter erklärte. In einem ähnlichen Fall war ein «Blick»-Journalist von allen Schweizer Instanzen unter dem Titel «Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses» verurteilt, letztlich aber vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg freigesprochen worden. - Siehe auch: Schweizer Journalisten in Strassburg erfolgreich