Im nationalen Debakel um die gefälschten Unterschriften bei Volksabstimmungen rät die Staatspolitische Kommission des Ständerates: Däumchen drehen und abwarten, ob die von der Bundeskanzlei getroffenen Massnahmen greifen.
«Die Wirkung dieser Massnahmen soll beurteilt werden, bevor über die Notwendigkeit gesetzgeberischer Massnahmen entschieden wird», heisst es in einer Mitteilung, die das Sekretariat der Kommission am Dienstag online gestellt hat.
Zu den Massnahmen der Bundeskanzlei gehören unter anderem verstärkte Kontrollen und eine konsequentere Anzeige von Verdachtsfällen. Ausserdem wird ein Melde-Monitoring für Verdachtsfälle bei laufenden Unterschriftensammlungen entwickelt.
Die Staatspolitische Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass «zumindest vorerst mit diesen Massnahmen versucht werden soll, Fälschungen einzudämmen».
In einem Jahr will sich das Gremium über die Wirkung der Massnahmen informieren lassen und dann entscheiden, ob der Gesetzgeber eingreifen muss.
Damit sistiert die Kommission die Behandlung verschiedener Vorstösse im Parlament, darunter die Motion des SP-Ständerats Baptiste Hurni, die das Verbot bezahlter Unterschriften fordert, oder der Motion von SP-Parteikollege Carlo Sommaruga, die eine Offenlegungspflichten für Komitees verlangt.
Der Bundesrat hat dem National- und Ständerat ausserdem eine Vorlage für die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorgelegt. Damit soll unter anderem eine gesetzliche Grundlage für Versuche zu «E-Collecting» geschaffen werden.
Zu diesem staatspolitisch ebenfalls sensiblen Punkt schreibt das Gremium, dass «zuerst Erfahrungen mit Versuchen gemacht werden sollen». Deshalb hat sich die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen gegen eine Motion von Benjamin Mühlemann gestellt.
Der FDP-Ständerat verlangte eine rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung. Der Vorstoss ist vom Ständerat in der letzten Wintersession angenommen und vom Nationalrat abgeändert worden.