Die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei im Desaster um die Unterschriftenfälschungen mehrere Hausdurchsuchungen bei Sammelfirmen in der West- und Deutschschweiz durchgeführt.
Die Durchsuchungen fanden in den Büros mehrerer Organisationen statt, die gegen Bezahlung Unterschriften für Initiativen und Referenden sammeln. Zudem seien mehrere Personen «als Auskunftspersonen» befragt worden, heisst es am Tag nach den Razzien in einer Mitteilung.
Im Raum steht der Verdacht auf Wahlbetrug, wie es im Strafgesetzbuch in Paragraf 282 geregelt wird. Die Strafverfahren laufen gegen verschiedene Personen und gegen Unbekannt.
Seit Oktober 2022, als die erste Strafanzeige der Bundeskanzlei bei der Bundesanwaltschaft einging, wurden rund 30‘000 Unterschriften gemeldet, bei denen der Verdacht auf Fälschung besteht. Diese Unterschriften wurden für zwanzig Volksinitiativen auf nationaler Ebene gesammelt.
Die Überprüfung der Echtheit einer Unterschrift sei eine komplizierte Sache, schreiben die Ermittlungsbehörden weiter. «Angesichts der Menge der gesammelten Daten hat fedpol IT-Tools entwickelt, die eine erste Sortierung und vorläufige Analyse der Informationen ermöglichen, insbesondere mit Hilfe von Technologien der künstlichen Intelligenz.»
Erschwerend kommt für die Ermittler dazu, dass die Unterschriftensammler rechtlich nicht verpflichtet sind, identifizierbar zu sein. So ist es knifflig, einen Zusammenhang zwischen einem bestimmten Sammler und möglichen Fälschungen herzustellen.




