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Donnerstag
26.03.2026

Medien / Publizistik

Als eine Reaktion auf das Desaster um die gefälschten Unterschriften bei Volksbegehren hat die Bundeskanzlei am Donnerstag einen Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen online gestellt.

Das freiwillige Regelwerk, dem Initiativ- und Referendumskomitees und Sammelorganisationen beitreten können, soll die Integrität bei Volksbegehren stärken.

Zentral ist die «Rückverfolgbarkeit» von gesammelten Unterschriften, vor allem bei kommerziellen Sammelaktionen. Wenn ein Verdacht auf Fälschung besteht, soll nachvollzogen werden können, wer für eine Unterschriftenliste verantwortlich war.

Der Kodex ist freiwillig, was gewollt ist: Das soll einen Mittelweg darstellen zwischen strengeren gesetzlichen Eingriffen und dem bisherigen System mit niedrigen Hürden für die politische Beteiligung, wie aus einer Mitteilung des Bundes hervorgeht.

«Die Fälle von mutmasslich gefälschten Unterschriften gingen seit Herbst 2024 deutlich zurück», bilanziert die Bundeskanzlei die ergriffenen Massnahmen, nachdem durch die Medien bekannt geworden war, dass systematisch Unterschriften gefälscht worden sind.