Im Debakel um gefälschte Unterschriften zu Referenden und Volksinitiativen hat die Bundeskanzlei abermals eine Strafanzeige eingereicht.
Der Anzeige gegen Unbekannt liegen Indizien bei, die darauf hindeuten, dass Unterschriften gefälscht worden sein könnten. Konkret geht es um Unterschriften, die bereits von den Gemeinden für ungültig erklärt und nicht bescheinigt worden sind, schreibt die Bundeskanzlei zur Strafanzeige.
Insgesamt handelt es sich um 300 Unterschriften. Sie betrafen vier verschiedene Volksinitiativen.
Diese Verdachtsfälle haben verschiedene Gemeinden der Bundeskanzlei gemeldet im Rahmen des Monitorings, das im letzten Herbst eingerichtet wurde. Damals zog die Affäre um mutmasslich gefälschte Unterschriften immer weitere Kreise. So sollen einige Organisationen sogar ohne Auftrag Unterschriften gesammelt haben und den Komitees von Volksbegehren zum Kauf angeboten haben.
Es ist nun schon die vierte Strafanzeige der Bundeskanzlei im Unterschriften-Debakel. Sie schöpfe die ihr «im bestehenden rechtlichen Rahmen» zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus, um die Unterschriftensammlungen zu schützen, schreibt die Behörde weiter. Unter anderem soll ein Verhaltenskodex entwickelt werden, auf den sich Initiativ- und Referendumskomitees, aber auch Sammelorganisationen verpflichten und berufen können.
Auch die Kontrollen bei der Auszählung der Unterschriften seien verstärkt, heisst es weiter.