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Dienstag
05.08.2003

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. möchte die Programm- und Werberegelungen im Rundfunkrecht neu regeln. Nebst redaktionellem Programm und klassischer Werbung solle ein drittes, neues Format möglich sein, in dem Unternehmen in sachlicher Form über Wirtschafts- und Branchenereignisse informieren können - ähnlich einer Publireportage. Die Forderung steht im Zusammenhang mit der kürzlich ausgestrahlten Sondersendung von BMW auf Sat.1 und ProSieben (Long-Spot), die von der Medienaufsicht kritisiert wurde, wie der Verband am Dienstag mitteilte.

«Die gegenwärtige juristische Trennung des Rundfunkrechts in Werbung und Programm wird in der Realität permanent zu Lasten des Programms durchbrochen», klagte BDU Vize-Präsident Gregor Schönborn. In einer Vielzahl von Grauzonen, vor allem im Fernsehen, werde gegen dieses Prinzip verstossen. So seien Schleichwerbung und Productplacement bei nahezu allen Kanälen zu finden. «Das ist Verletzung der redaktionellen Verantwortung und Betrug am Zuschauer.» Verstösse gegen Richtlinien könnten besser verhindert werden, wenn das Rundfunkrecht der Wirtschaft eine dritte Säule neben Werbung und Programm ermöglichte. Der BDU mache sich daher für ein TV-Format für die Weitergabe von sachlichen Informationen und Hintergründen im Rahmen des Programms stark. «Dieses Format soll aber eine klare Kennzeichnung haben, um den Zuschauer vor Irreführung zu schützen», macht der BDU-Vizepräsident deutlich.

Die unternehmensberatende Branche unterstützt das Anliegen. Eine aktuelle BDU-Umfrage unter 40 deutschen Kommunikationsberatern belege besonders die grosse juristische Unsicherheit, die bei allen Beteiligten herrsche. Nach der aktuellen Erhebung des Verbandes schätzen über 65% der Kommunikationsberater das grundsätzliche Interesse der Wirtschaft an «Firmen-TV» hoch ein. Hauptproblem sei aber die rechtliche Unsicherheit eines derartigen Formats, sagen 47% der Berater. Alles zum Long-Spot von BMW: BMW kauft 12 Minuten-Sendung - IP Deutschland hat Bedenken