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Mittwoch
30.10.2013

Medien / Publizistik

Die Universität Zürich hat der Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts, die den Medien im Fall Christoph Mörgeli Informationen zugespielt hat, entlassen. Die Hochschule gab am Dienstag bekannt, dass die Mitarbeiterin mit ihrem Handeln die Loyalitätspflicht verletzt und das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört habe.

Die Mitarbeiterin hat nachweislich einen Journalisten des «Tages-Anzeigers» mit internen und vertraulichen Informationen versorgt und ihm zudem ihre Login-Daten überlassen, die ihm einen Zugriff auf Rechner der Universität ermöglichten, schreibt die Hochschule.

Der «Tages-Anzeiger» berichtete in der Folge über den noch nicht veröffentlichten Jahresbericht 2011 des Medizinhistorischen Instituts. Der Artikel löste eine mediale Diskussion über die Qualität des von Mörgeli geleiteten medizinhistorischen Museums und den Umfang der Lehrtätigkeit des Geschichtsprofessors und SVP-Politikers aus. Die Universität Zürich reichte daraufhin Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen Unbekannt ein. Den Akten des Strafverfahrens entnahm die Universität die Identität der Mitarbeiterin.

«Ihr Verhalten hat zu einer medialen Berichterstattung über Prof. Christoph Mörgeli beigetragen. Diese verhinderte, dass die UZH das laufende Mitarbeiterbeurteilungsverfahren betreffend Prof. Mörgeli weiterführen konnte», schreibt die Universität über die Folgen des Handelns der Informantin und betont, dass diese der Universität damit grossen Schaden zugefügt habe.

Die Verantwortlichen hätten versucht, sich mit der Mitarbeiterin einvernehmlich zu einigen. Leider sei dies nicht möglich gewesen, was eine Kündigung unumgänglich gemacht habe, schreibt die Universität und ergänzt, dass ihre wissenschaftlichen Leistungen durch die Entlassung nicht infrage gestellt seien. Die Mitarbeiterin hat eine sechsmonatige Kündigungsfrist und verbleibt noch bis Ende April 2014 im Amt.

Die SVP des Kantons Zürich doppelte am Dienstagnachmittag in einem Schreiben nach und verlangte von der Universität Zürich, eine Untersuchung wegen Verletzung der Datenschutzbestimmungen in die Wege zu leiten und allenfalls auch eine Klage wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung zu prüfen. Die Partei «empfiehlt Prof. Mörgeli, dass er aufgrund der neuen Kenntnisse eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung prüft».