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Montag
05.02.2018

TV / Radio

Die deutsche Kabelfirma Unitymedia NRW darf die Router, die das Unternehmen den Kunden stellt, für den Aufbau eines flächendeckenden Wlan-Netzes mittels eines zweiten Signals (WifiSpots) nutzen.

Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei hierfür nicht erforderlich. Es müsse aber für die Kunden die jederzeitige Möglichkeit bestehen, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden und eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Unitymedia abgewiesen.

Die Verbraucherzentrale vertrat den Standpunkt, dass für die Konfiguration eines zweiten Signals, das ein vom Wlan-Netz des Kunden unabhängiges Netz auf dem Router aktiviert, eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich sei. Dieser Argumentation war das Landgericht gefolgt und hatte der Unterlassungsklage stattgegeben.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Unitymedia in Deutschland gehört wie die UPC Schweiz zum internationalen Medienkonzern Global Liberty mit Sitz in London.