Content:

Sonntag
21.07.2002

Unter dem Titel «Das Checkbuch ist im Hause Ringier kein Tabu» berichtet die «NZZ am Sonntag» über einen Fall aus dem Jahr 1999, als die Tageszeitung «Blick» dem als dreifachen Mörder verurteilten Alfredo Lardelli ein Honorar von 10 000 Franken für Exklusiv-Informationen über seine Rückkehr ins Zivilleben bezahlte. Zum Beleg publizierte die Zeitung die Vereinbarung zwischen Lardelli und «Blick»-Chefredaktor Jürg Lehmann. Das habe «nichts mehr mit einer Spesenvergütung zu tun», sondern sei nichts anderes als «verwerflicher Journalismus», schimpft das Blatt von der Zürcher Falkenstrasse. Im Zusammenhang mit der Affäre Ringier/Borer hatten die Ringier-Verantwortlichen immer wieder erklärt, von ihren Publikationen seien allenfalls Spesenentschädigungen erhältlich, nicht aber Zahlungen, die darüberhinausgehen. Erst später war bekannt geworden, dass die Visagistin Djamile Rowe den Betrag von 10 000 Euro für die Behauptung erhalten hatte, sie habe mit dem damaligen Schweizer Botschafter in Berlin ein Verhältnis gehabt. Lehmann wehrt sich laut «NZZ am Sonntag» dagegen, die beiden Fälle in den gleichen Checkbuchjournalismus-Topf zu werfen. «Im Fall Lardelli handelte es sich um ein schriftlich vereinbartes Wechselspiel von Leistung und Gegenleistung» zitiert die Zeitung den «Blick»-Chef. Im Gegensatz dazu sei ihm bis heute nicht klar, auf welchen Vereinbarungen die Gegenleistungen Djamile Rowes beruht hätten. Die Höhe des Betrags im Fall Lardelli sei im Übrigen ein Einzelfall. Mehr zum Thema Ringier/Borer im Archiv