Der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug hat den Einspruch vom 13. Oktober der Classic Fund Management AG (CFM) gegen den Handelsregistereintrag der Fusion von ESEC mit Unaxis abgewiesen. Das Gericht begründete den Entscheid unter anderem damit, dass es der Gesuchsstellerin nicht gelungen ist, ihren Rechtsanspruch glaubhaft zu machen, wie Esec in einer Mitteilung vom Donnerstag schrieb: «Zudem wurden die an den ESEC Verwaltungsrat erhobenen Vorwürfe als nicht glaubhaft abgewiesen». Neben den Gerichtskosten habe die CFM eine Entschädigung an ESEC zu zahlen. Gegen die Verfügung des Einzelrichters Beschwerde an das Obergerichts Zug eingereicht werden.
Zuvor waren am Donnerstag sind die Aktien des Technologiekonzerns Unaxis und seiner Tochter Esec bis 11.30 Uhr vom Handel ausgesetzt worden, wie die Schweizer Börse SWX bekannt gab. Unaxis soll gemäss dem Beschluss der Generalversammlung vom 7. Oktober mit Esec fusionieren. Die Minderheitsaktionärin CFM hat dieses Vorhaben durch einen Handelsregistersperre blockiert. Nun will sie, dass ein Gericht den Zusammenschluss für nichtig erklärt. Siehe Unaxis-Esec-Fusion: Minderheitsaktionärin reicht Klage ein, Fusion Esec-Unaxis trotz Zustimmung blockiert
Donnerstag
11.12.2003