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Samstag
06.02.2016

IT / Telekom / Druck

Seit dreieinhalb Jahren sitzt Wikileaks-Gründer Julian Assange nun bereits in «willkürlicher Haft». Zu diesem Schluss kommt der UN-Menschenrechtsrat, der daher die Freilassung des Australiers fordert. Bindend ist diese Einschätzung aus Genf für die ermittelnden Justizbehörden in Schweden allerdings nicht.

Während der Vorwurf der sexuellen Belästigung an zwei Schwedinnen bereits verjährt ist, ermittelt die schwedische Staatsanwaltschaft gegen Assange nach wie vor wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Frau. Sollte der Wikileaks-Gründer die ecuadorianische Botschaft in London verlassen, droht ihm daher die Auslieferung durch die britische Polizei.

Daher gingen die Assange-Anwälte zunächst in Schweden durch alle Instanzen. Sie wollten den europäischen Haftbefehl, der gegen ihn ausgestellt wurde, aufheben lassen - ohne Erfolg. Anderer Ansicht als die schwedischen Justizbehörden ist nun der UN-Menschenrechtsrat. Eine Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen bezeichnet die Freiheitsberaubung, der Assange faktisch seit Jahren ausgesetzt ist, als «willkürliche Inhaftierung».

Bereits am Donnerstagmorgen kündigte Assange über Twitter an, sich der Polizei zu stellen, sollte die UN-Arbeitsgruppe zu seinen Ungunsten entscheiden. Dabei dürfte es sich allerdings nach Einschätzung des schwedischen Rechtsexperten Sven-Erik Alhem um einen Bluff gehandelt haben. «Ich denke, er hat die kommende Entscheidung gut gekannt und nur deswegen dieses Statement abgegeben», zitiert diesen etwa die «Süddeutsche Zeitung».

Assange fühlt sich durch die Einschätzung aus Genf auf jeden Fall gestärkt und möchte aus seiner freiwillig-unfreiwilligen Gefangenschaft lieber heute als morgen ausbrechen. Weil der Entscheid der UN-Experten allerdings für die schwedischen Ermittler nicht bindend ist, droht ihm in diesem Fall auch weiterhin die Verhaftung in London und danach die Auslieferung nach Schweden.