Das «Umweltsau»-Video des WDR-Kinderchors zieht keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Die Kölner Staatsanwaltschaft urteilte, dass keine strafbare Beleidigung vorliege.
«Ein kollektivbeleidigender oder gar volksverhetzender Bedeutungsgehalt» habe nicht festgestellt werden können, informierte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Das «Umweltsau»-Video könne auch als Kritik an klimaschädigendem Verhalten verstanden werden und nicht zwingend als Verurteilung aller Seniorinnen.
Bis Ende Januar sind gemäss Staatsanwaltschaft rund 170 Strafanzeigen zum Video eingegangen. 31 davon hätten sich gegen den WDR-Mitarbeiter gerichtet, der die Grosseltern der Video-Kritiker auf seinem privaten Twitter-Account als «Nazisäue» bezeichnet hatte. Diese Anzeigen seien an die dafür zuständige Staatsanwaltschaft in Düsseldorf weitergeleitet worden.