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Montag
03.03.2008

Für die Verluste der Deutschen Telekom aus dem milliardenschweren Kauf der UMTS-Lizenzen muss der Staat nicht aufkommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag die Schadenersatzklage eines Telekom-Aktionärs abgewiesen. Die Teilnahme an der Versteigerung der UMTS-Lizenzen im August 2000 sei nach damaligen Massstäben wirtschaftlich vernünftig gewesen, hiess es in dem Urteil.

Der Aktionär hatte die Bundesregierung beschuldigt, den Konzern als Mehrheitsaktionär zur Teilnahme an der Lizenzversteigerung gezwungen zu haben. Dem hielten die Richter des zweiten Zivilsenats entgegen, ein gewissenhafter Vorstand hätte die Lizenzen auch im Fall einer Unabhängigkeit der Telekom zu denselben Bedingungen erworben. Bereits die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.

Das zur Telekom gehörende T-Mobile hatte vor siebeneinhalb Jahren nach der 14-tägigen Auktion zwei Mobilfunkpakete für 8,47 Mrd. Euro ersteigert und damit den höchsten Preis für die Benutzung der neuen Technologie bezahlt. Neben T-Mobile haben fünf weitere Unternehmen Lizenzen zu ähnlich hohen Preisen ersteigert. Die Kosten für die Lizenzen seien zwar exorbitant gewesen, befand der BGH. Aus damaliger strategischer Sicht hätten sich die Mobilfunkfirmen jedoch enorme wirtschaftliche Chancen versprochen.