In Rom hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag einen von der Regierung eingebrachten Änderungsantrag angenommen, wonach es Journalisten doch erlaubt sein soll, bei Ermittlungen abgehörte Telefonate zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung muss aber durch einen Untersuchungsrichter geprüft werden.
Das Mediengesetz hätte Haftstrafen und Geldbussen nach sich gezogen, falls Abhörprotokolle aus laufenden Ermittlungen in den Medien veröffentlicht worden wären.
Freitag
23.07.2010




