Die Ausstrahlung der Bilder der getöteten Söhne von Saddam Hussein in der «Tagesschau» war verhältnismässig. Das hat eine Mehrheit der Mitglieder der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI festgehalten. Eine Minderheit beanstandet hingegen die Verharmlosung von Gewalt und die Verletzung der Menschenwürde. Das Schweizer Fernsehen zeigte am 24. Juli in einem «Tagesschau»-Beitrag über die Situation im Irak während 34 Sekunden die Fotos der beiden getöteten Söhne von Saddam Hussein, 10 Sekunden davon im bildschirmfüllenden Format. Daraufhin wurde bei der UBI eine Beschwerde eingereicht, in der der Sinn und Zweck der Ausstrahlung dieser Bilder in Frage gestellt wurden.
Die UBI räumt in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme ein, die Standbilder mit den Fotos der Getöteten, auf deren Gesichtern noch Spuren der blutigen Auseinandersetzung erkennbar seien, stellten einen gewalttätigen Inhalt dar. Gewalt in den verschiedensten Ausprägungen bilde aber Teil der Realität. Das Zeigen von entsprechenden Bildern sei denn im Fernsehen - vor allem in Nachrichtensendungen - auch häufig erforderlich, um Sachverhalte im Zusammenhang mit Kriegen, Attentaten, Verbrechen und anderen Konflikten überhaupt realitätsgerecht zu dokumentieren.
Mit sechs zu drei Stimmen sei die UBI zum Schluss gekommen, die Ausstrahlung der Fotos der Leichen bilde keinen Selbstzweck innerhalb des beanstandeten Beitrags. Sie sei eingebettet in den Kontext der Situation im Irak, der für das Publikum in informativer und verständlicher Weise erklärt werde. Die Veröffentlichung der Fotos durch die Amerikaner habe am betreffenden Tag überdies weltweit das zentrale politische Ereignis dargestellt, so dass den Fotos auch eine gewisse zeitgeschichtliche Relevanz zukomme. Die Beschwerde wurde deshalb abgelehnt.
Für die drei unterlegenen UBI-Mitglieder war es zu einer realitätsgerechten Informationsvermittlung hingegen nicht erforderlich, die beanstandeten Fotos auszustrahlen. Sie begründen dies insbesondere damit, dass die Bilder nicht das Ergebnis einer journalistischen Arbeit darstellten und ihnen auch keine Beweisfunktion zukomme. Ihrer Meinung nach verharmloste der Beitrag Gewalt und verletzte die Menschenwürde.
Dienstag
10.02.2004