Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat drei Beschwerden von Nationalrat und Professor Christoph Mörgeli abgewisen. Das Schweizer Fernsehen (SRF) habe mit TV-Beiträgen über dessen Rolle als «Doktorvater» das Programmrecht nicht verletzt, teilte die UBI nach ihrer Beratung am Freitag mit.
Die Sendungen «Rundschau» und «10 vor 10» berichteten mehrfach über die Art und Weise, wie am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich, wo Christoph Mörgeli als Professor wirkte, Dissertationen betreut und angenommen wurden.
SVP-Nationalrat Mörgeli beanstandete, dass die Beiträge seine berufliche Integrität herabgewürdigt und falsche Informationen vermittelt hätten.
Für die UBI hat Christoph Mörgeli «in der Sendung seine Sicht der Dinge ausgiebig darstellen können», hiess es nach der UBI-Beratung. Primär sei die Wissenschaftlichkeit der Dissertationen und nicht die Person des Doktorvaters kritisiert worden.
UBI-Präsident Roger Blum war wegen eines Mörgeli-kritischen Tweets in den Ausstand getreten.