Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat im vergangenen Jahr besonders auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen geachtet. Aus dem Jahresbericht 2001 der UBI geht hervor, dass sie sich in verschiedenen Entscheiden zur Vereinbarkeit von Sendungen mit dem programmrechtlichen Kinder- und Jugenschutz äusserte. So wurde beispielsweise im Zusammenhang mit einem Trickfilm festgehalten, dass darin Gewaltdarstellungen ausgestrahlt werden dürfen, wenn Form und Inhalt eine hinreichende Distanz zur Realität schaffen. Hingegen wies die UBI die Beschwerde wegen eines Shirts der Moderatorin einer Jugendsendung mit der Aufschrift «Motherfucker» mit der Begründung ab, das Publikum dürfte den Slangausdruck als solchen verstanden und nicht wortwörtlich übersetzt haben. Im Berichtsjahr sind bei der UBI 22 neue Beschwerden eingegangen. Es wurden 20 Entscheide gefällt. 19 Beschwerden betrafen Fernsehsendungen und 3 Radiosendungen. Nur in einem Fall konnte die Beschwerdeinstanz eine Programmverletzung feststellen.
Donnerstag
28.02.2002