Der «Rundschau»-Bericht über den Gripen wenige Wochen vor der Abstimmung hat nicht einseitig Position für die Gegner des Kampfjets bezogen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) entschied zugunsten der Sendung des Schweizer Fernsehens.
In der Beschwerde an die UBI war moniert worden, dass der Beitrag vom 16. April 2014 «mangelnde Objektivität» aufgewiesen habe. Auch das anschliessende Gespräch zwischen Moderator Sandro Brotz und Bundesrat Ueli Maurer wurde kritisiert. Brotz habe das Gespräch «respektlos» geführt.
Die UBI lehnte die Beschwerde mit sieben zu zwei Stimmen ab. Nur zwei Mitglieder der Behörde sahen die erhöhte Sorgfaltspflicht im Vorfeld von Abstimmungen verletzt. Bei der Beurteilung des Moderators waren sich die neun Mitglieder der UBI einig: Brotz habe dem Bundesrat den nötigen Respekt entgegengebracht.
Der Gripen-Bericht der «Rundschau» hatte zuvor schon die Ombudsstelle des Schweizer Fernsehens beschäftigt: 110 Beanstandungen gingen bei Ombudsmann Achille Casanova dazu ein. Das Selbstkontrollorgan des Schweizer Fernsehens wies sämtliche Beanstandungen zurück.