Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde der Tele Säntis AG gegen die Sendung «Fokus» auf TVO gutgeheissen. Weitere Beschwerden gegen drei Beiträge der Sendung «Ostschweiz aktuell» lehnte das UBI hingegen ab. In den Beiträgen wurde der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes thematisiert, welcher die Beschwerde von Tele Säntis gegen die Konzessionserteilung an TVO guthiess. Es habe sich bei den Sendungen um Kampagnenjournalismus für TVO gehandelt und die Fernsehbeiträge seien einseitig und tendenziös gewesen, so die Vorwürfe von Tele Säntis.
Das UBI entschied nun, dass sich das Publikum aufgrund der Sendung «Fokus» und vom Dezember 2009 keine eigene Meinung zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und damit verbundener Aspekte hätte bilden können. Es sei nicht erkennbar gewesen, dass die Frage der Auswirkungen der Medienkonzentration in der betroffenen Region von grundsätzlicher Tragweite und umstritten sei. Der Beschluss der UBI fiel einstimmig.
Bei den drei kürzeren Beiträgen in der Sendung «Ostschweiz aktuell» vom Dezember 2009 kam die UBI hingegen zum Schluss, dass die Beiträge in ihrer Tendenz zwar einseitig gewesen seien, die Fakten aber im Wesentlichen korrekt wiedergegeben wurden und die Stossrichtung sowie die mangelnde Repräsentativität der gezeigten Umfragen für das Publikum erkennbar gewesen seien. Diese Beschwerden lehnte das UBI einstimmig ab.
Die TVO AG muss der UBI nun innerhalb von 30 Tagen berichten, welche Massnahme sie getroffen hat, um ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft zu vermeiden.
Die Tele Säntis AG von Günter Heuberger steht in Konkurrenz zu TVO und hatte sich ebenfalls für eine Konzession im Versorgungsgebiet Region 11 Ostschweiz beworben, bisher aber gegen TVO den Kürzeren gezogen.