Das italienischsprachige Fernsehen TSI hat das Sachgerechtigkeitsgesetz verletzt. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hiess eine Beschwerde gut, wonach das TSI in einer Sendung «Il Regionale» einseitig über eine Debatte im Tessiner Kantonsparlament berichtet hat. Die UBI fordert das TSI auf, innerhalb von 60 Tagen über getroffene Massnahmen zur Vermeidung weiterer programmwidriger Ausstrahlungen Bericht zu erstatten. In der Sendung vom 28. Juni 2000 sei in der Debatte zur jährlichen Spesenentschädigung der Regierung die Meinung der Ratsminderheit der Grossratsmitglieder nur in zwei Sätzen zusammengefasst worden, beanstandete die UBI in seinem am Freitag veröffentlichten Entscheid. Der Rest des Beitrags sowie das gesamte Bildmaterial habe den Standpunkt der Ratsmehrheit aufgezeigt. Das Fernsehpublikum habe sich deshalb keine eigene Meinung über die Parlamentsdebatte bilden können.
Freitag
16.03.2001