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Freitag
29.09.2000

Die Fernsehsendung «Motor Show», die im Rahmen von Presse TV auf SF 2 ausgestrahlt wird, hat gegen Programmbestimmungen verstossen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat einen Fall von tendenziöser Berichterstattung untersucht. In der Sendung vom 13. Februar wurde über die kurz zuvor lancierte Volksinitiative «Avanti» berichtet, welche die Erweiterung der A1 auf sechs Spuren und einen zweiten Strassentunnel am Gotthard verlangt. Der Moderator bekannte dabei, der «Avanti»-Initiative beide Daumen zu halten. Die UBI stellt in ihrem am Freitag veröffentlichten Entscheid fest, die tendenziöse Berichterstattung wiege in diesem Fall besonders schwer, weil sie in den Abstimmungskampf um die «Verkehrshalbierungsinitiative» gefallen sei. Diese, am 12. März abgelehnte Initiative verfolgte eine ganz andere Zielsetzung. Die «Motor Show» sei indirekt geeignet gewesen, die Meinungsbildung zur «Verkehrshalbierungsinitiative» im Sinne der Verfechter der «Avanti»-Initiative zu beeinflussen. Damit habe Presse TV die Informationsgrundsätze verletzt, die auch für einen privaten, nicht gebührenfinanzierten Veranstalter gälten.