Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) klären muss, ob das Schweizer Fernsehen den Verein gegen Tierfabriken (VgT) in seiner Berichterstattung systematisch diskriminiert. Erwin Kessler, der Präsident des VgT, war ans Bundesgericht gelangt, weil das SF ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht ausstrahlte. Der Gerichtshof hatte zuvor entschieden, dass das Schweizer Fernsehen sich 1994 nicht hätte weigern dürfen, einen Fernsehspot des VgT auszustrahlen.
Kessler war erst an die UBI gelangt - und reichte, als diese nicht auf seine Eingabe einging, Beschwerde beim Bundesgericht ein. «Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen», hielt das Bundesgericht in seinem Urteil fest. «Eine Verweigerung des Einbezugs in redaktionelle Gefässe oder eines Zugangs zum Werbefernsehen kann unter dem Blickwinkel der Verfassung oder der Europäischen Menschenrechtskonventionen problematisch erscheinen.» Eine verfassungs- und konventionswidrige Zugangsverweigerung könne aber nicht abschliessend beurteilt werden.
Deshalb muss nun die UBI den Vorwürfen der systematischen Diskriminierung nachgehen und prüfen, ob das SF das Urteil des Menschengerichtshofes hätte veröffentlichen müssen.
Freitag
11.06.2010



