Die Unabhängige Beschwerdeninstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erinnert am Donnerstag in einer Mitteilung die Medien daran, bei der Auswahl von Bildern mit Gewalt eine erhöhte Sorgfaltspflicht walten zu lassen. Sie sollten Gewaltdarstellungen nur mit «gebührender Zurückhaltung» ausstrahlen. «Bedenklich» stufte die UBI die grosse Zahl von entsprechenden Bildern ein, die täglich im Fernsehen gezeigt werden. Die UBI beschäftigte sich mit einem Beitrag der «Tagesschau» zu einer Schiesserei mit anschliessender Flucht und Geiselnahme. Der Geiselnehmer wollte sich zuletzt selber erschiessen, wobei sich nachträglich herausstellte, dass die Pistole mit Platzpatronen geladen war. Die beanstandete Ausstrahlung des Kopfschusses wurde aus Sicht der UBI durch die Ausführung des Polizei-Einsatzleiters noch während des Beitrages relativiert. Der Beitrag sei daher weder gewaltverharmlosend, noch würde er die programmrechtlichen Jugendschutzbestimmungen verletzen.
Donnerstag
20.12.2001