Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat «nach angeregten und teilweise sehr kontroversen Beratungen», wie sie selber schreibt, fünf Beschwerden abgelehnt. Sie hat aber auch gewisse Fehler beim Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) und dem Radio Télévision Suisse (RTS) festgestellt.
Insgesamt wurden fünf Beschwerden öffentlich beraten, darunter eine zur Sendung «Echo der Zeit» von Radio SRF zur Agrarpolitik, eine weitere zu einem Beitrag der Nachrichtensendung «Tagesschau» über die UNO-Klimakonferenz sowie zwei Beschwerden über die Wissenssendung «100 Sekunden», die jeweils auf Radio SRF 2 Kultur zu hören ist. Weiter wurden beim RTS einzelne Beiträge in der Nachrichtensendung «19:30» sowie die ganze Berichterstattung zum Ukraine-Konflikt beanstandet.
Die UBI hat die erwähnten Sendungen überprüft, konkret wurde über Sachgerechtigkeit, Vielfalt der Meinungen, das Diskriminierungsverbot und die Achtung der Menschenwürde diskutiert.
Obwohl teilweise eine «etwas knappe Darstellung» oder auch «unglückliche Aussagen» eingeräumt werden und im Rahmen der Berichterstattung zum Ukraine-Konflikt festgestellt wird, «dass der Sichtweise der pro-russischen Separatisten verhältnismässig viel Gewicht zugemessen wurde», sind in den Abstimmungen der Kommission sämtliche Beschwerden mit Stimmenmehrheit abgewiesen worden.
Somit bliebe den Beschwerdeführern nur noch der Weiterzug ans Bundesgericht.