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Dienstag
24.04.2012

Nur knapp ist das SRF einem negativen Urteil der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) entgangen. Mit vier zu drei Stimmen hat die UBI eine Beschwerde abgewiesen, die wegen der Sendung «Schawinksi» vom 7. November eingereicht worden war. Roger Schawinski hatte im Vorfeld des zweiten Wahlgangs der Ständeratswahlen im Kanton St. Gallen Paul Rechsteiner zu Gast. Die UBI musste prüfen, ob die übrigen Kandidaten durch Rechsteiners Präsenz im Fernsehen «in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt» - sprich benachteiligt - worden sind.

«Die Diskussion war kontrovers», sagte Roger Blum, der Präsident der UBI, am Montag gegenüber dem Klein Report. Ein Antrag, die Beschwerde gutzuheissen, folgte der Argumentation, dass der Auftritt von Paul Rechsteiner in einer sensiblen Periode vor den Wahlen stattgefunden habe und dass die anderen Kandidaten keine gleichwertigen Auftritte erhalten hätten. «Wenn man die Sendung für sich nimmt, ist es heikel», so Blum. «Rechsteiner hatte durchaus die Möglichkeit zu punkten.»

Der Gegenantrag hingegen beinhaltet mehrere Gründe für eine Abweisung der Beschwerde. «Die Toleranz gegenüber unausgewogenen Sendungen ist gewachsen», sagte Blum. «Das zeigt sich bei Sendungen wie `Filippos Politarena` oder `Teleblocher`.» Auch bestünden heute für die Politiker - beispielsweise mit Social Media - viele Möglichkeiten, sich selbst zu inszenieren. Das bedeute aber nicht, dass nun bedenkenlos Propaganda gemacht werden dürfe.

Ein weiterer Grund ist die Tatsache, dass mit Toni Brunner und Karin Keller-Sutter bereits zwei weitere St. Galler Ständeratskandidaten in der Sendung «Schawinksi» aufgetreten waren - sie erhielten die Einladung vor dem ersten Wahlgang. «Ausschlaggebend war aber ein ähnlicher Entscheid des Bundesgerichts zu `Cash-TV`», sagte Blum. «Entscheidend ist, dass kritisch gefragt wird und das Publikum merkt, dass es Gegenargumente gibt. Paul Rechsteiner ist nicht nur gut weggekommen.»