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Montag
20.10.2014

TV / Radio

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde des Weinhändlers Dominique Giroud gegen einen RTS-Beitrag abgewiesen.

Es gehe um die heikle Frage, ob die Journalisten von RTS alle Fakten berücksichtigt haben, so die Bundesbehörde. Es gebe im Beitrag einige Ungenauigkeiten und starke Ausdrücke, welche die UBI fast davon überzeugt hätten, der Beschwerde Girouds stattzugeben.

Schliesslich entschied die UBI in einer knappen Entscheidung mit fünf zu vier Stimmen, dass der Beitrag der Nachrichtensendung «19:30 le journal» vom 6. Dezember sachgerecht gewesen sei.

Weinhändler und Unternehmer Dominique Giroud will in den nächsten Wochen entscheiden, ob er den Entscheid der UBI vor dem Bundesgericht anfechten will.

Der beanstandete RTS-Beitrag thematisierte die Ermittlungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegen Giroud wegen Steuerdelikten. Zudem wurde dem Walliser Unternehmer Unregelmässigkeiten bei der Weinproduktion und den Weinverschnitten vorgeworfen. Giroud hatte versucht, die Ausstrahlung des Berichts durch eine vorsorgliche Massnahme zu verhindern.