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Montag
04.10.2010

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen die Sendungen «10vor10» und «Tagesschau» für einen Beitrag zum Thema Anti-Minarett-Initiative abgelehnt. In der Beschwerde sei vor allem die grosse Präsenz des Anti-Minarett-Plakats im Beitrag gerügt worden. Die UBI entschied aber, dass sich das Publikum anhand des Beitrags eine eigene Meinung hätte bilden können und dass die beiden Beiträge das Sachgerechtigkeitsgebot deshalb nicht verletzt hätten.

Die Bilder des Plakats wurden in beiden Beiträgen nicht kommentarlos ausgestrahlt, sondern es wurde bereits in den Schlagzeilen darauf hingewiesen, dass dieses umstritten ist. Die «Tagesschau» titelte: «‘Verunglimpfung und Diffamierung‘: Die Antirassismuskommission übt in einem Gutachten scharfe Kritik an den Minarettplakaten». Und im «10vor10» hiess der Beitrag «Provozierend und heftig umstritten - Die Antiminarettplakate sorgen bei Muslimen für Empörung». Das Medium Fernsehen zeichne sich durch eine Kombination von Wort, Bild und anderen nicht verbalen Gestaltungsmöglichkeiten aus, welche als Einheit direkt und unmittelbar auf die Zuschauenden einwirke, heisst es in der Erklärung der UBI. Aufgrund der vermittelten Fakten und unterschiedlichen Meinungen seien der Umstand und die Gründe für den Streit um die Plakate klar zum Ausdruck gekommen.