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Freitag
12.09.2014

TV / Radio

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat an ihrer öffentlichen Beratung in Genf verschiedene Beschwerden abgewiesen. Sie erachtete zwei satirische Radiobeiträge von RTS zum Berner Jura, den Trailer von Schweizer Fernsehen SRF zu den Olympischen Winterspielen sowie einen Beitrag von «10vor10» zur Akzeptanz von Kernenergie als vereinbar mit dem Programmrecht, wie am Donnerstag die UBI mitteilt.

Die UBI habe insgesamt über vier ausgestrahlte Sendungen befinden müssen. Gleich zwei Beschwerden gingen gegen Radiobeiträge ein, welche sich mit der Volksabstimmung vom November 2013 im Jura beschäftigten, in der sich die Bevölkerung des Berner Juras für den Verbleib im Kanton Bern ausgesprochen hatte. In der Sendung «L`Agence» von Radio RTS La Première sang der bekannte Humorist Thierry Meury das Lied «Le paysan oberlandais» und in der humoristischen Chronik «Paire de baffles» auf Couleur 3 gab der Moderator einen Kommentar zur ausgebliebenen «Hochzeit» zwischen den beiden jurassischen Gebieten ab.

Die UBI kam in der Beratung zum Schluss, dass der satirische Charakter für das Publikum jeweils klar erkennbar gewesen war. Das Lied und die Chronik enthielten zwar verletzende Aussagen gegenüber dem Berner Jura. Diese haben aber das Diskriminierungsverbot noch nicht verletzt, sondern bildeten Teil der satirischen Freiheiten, hielt die Beschwerdeinstanz fest.

Die neun Mitglieder der UBI berieten zudem über den vielfach ausgestrahlten Trailer von Schweizer Fernsehen SRF zu den Übertragungen der Olympischen Winterspiele in Sotschi. Die Rüge der Beschwerdeführerin, der Trailer zeige eine Eiskunstläuferin in sexistischer Weise und sei deshalb diskriminierend, erachtete die UBI als unbegründet. Sowohl die Bekleidung als auch die Bewegung der Eiskunstläuferin würden im Trailer realistisch dargestellt.

Als letzten Fall behandelte die UBI eine Beschwerde gegen den im Nachrichtenmagazin «10vor10» von Schweizer Fernsehen SRF ausgestrahlten Beitrag «Fukushima verblasst». Dieser thematisierte drei Jahre nach der Explosion im Atomkraftwerk von Fukushima auf der Grundlage einer Studie die wieder leicht zunehmende Akzeptanz der Kernenergie in der Schweizer Bevölkerung. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde geltend gemacht, der Beitrag sei irreführend gewesen, indem er namentlich den Eindruck erweckt habe, die Atomkatastrophe und nicht der Tsunami hätten 20 000 Todesopfer gefordert.

Die UBI kam jedoch zum Schluss, dass alleine aufgrund eines allenfalls missverständlichen Satzes in der Anmoderation die Meinungsbildung des Publikums nicht verfälscht wurde. Die Vermittlung der themenrelevanten Informationen erfolgte sachgerecht und in transparenter Weise. Die UBI wies die Beschwerde mit 8:1 Stimmen ab.