In einem satirischen Beitrag des Konsumentenmagazins «Kassensturz» zum Jahresende 2001 war ein Priester zu sehen, der Swissair-Managern die Beichte abnahm. Dabei ass der Priester Pommes Frites und trank aus einem goldenen Kelch. Diese Szene verletze religiöse Gefühle, schreibt die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI am Donnerstag in einem Communiqué. Betroffen seien zentrale Glaubensinhalte, insbesondere die Sakramente der Beichte und der Eucharistie. Der Beitrag habe «zentrale Glaubensinhalte ins Lächerliche gezogen», so die UBI. Religiöse Gefühle würden einen besonderen Schutz geniessen wie auch die Menschenwürde und die Würde der Frau. Auch satirische Sendungen müssen diese Grenzen respektieren. Geschützt sind aber lediglich die zentralen Glaubensinhalte und nicht etwa die Kirche als Institution oder kirchliche Würdenträger.
Eine Beschwerde gegen die Politsendung «Arena» zur Borer-Affäre hat die UBI dagegen abgelehnt. In der gesamten Sendung seien nur zwei Frauen zu Wort gekommen. Die Würde der Frau sei dadurch aber noch nicht verletzt. Die Voten der anwesenden Frauen wurden laut UBI nicht unterdrückt oder unterbunden. Ob in der «Arena» generell Frauenmeinungen zu kurz kommen, konnte die Beschwerdeinstanz nicht prüfen, weil nur eine einzelne Sendung formell beanstandet wurde. Die Entscheide der UBI können mit Verwaltungsrechtsbeschwerde ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Donnerstag
17.10.2002