2023 eröffnete die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 38 neue Beschwerdeverfahren, sieben mehr als im Vorjahr. Insgesamt 713 Beanstandungen gingen im gleichen Zeitraum bei den der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen der Radio- und Fensehveranstalter ein.
Die 38 neuen Beschwerdeverfahren betrafen primär Fernsehausstrahlungen (12) und den Online-Bereich (12). Bei Letzterem ging es einerseits um veröffentlichte redaktionelle Publikationen und anderseits um die Handhabung der Kommentarspalte in Online-Foren der SRG.
Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF dominiert bei den behandelten Beschwerdeverfahren (29 Fälle). Die einzige Ausnahme stellte eine Sendung eines regionalen Privatradios dar.
Thematisch standen Wahlen (Bund, Kantone Zürich und Tessin) und Abstimmungen (zum Beispiel Klimaschutzgesetz), die innenpolitische Aktualität (zum Beispiel Organspende), Konflikte im Ausland (Ukraine, Nahost) sowie Verkehrs-, Klima-, Energie- und Gesundheitsfragen im Zentrum der beanstandeten Publikationen.
Im Berichtsjahr erledigte die UBI 31 Verfahren. In drei davon stellte die UBI insgesamt neun Rechtsverletzungen fest. Sowohl der Radiobeitrag als auch der entsprechende Online-Artikel von RTS über die Arbeitsbedingungen bei einem Genfer Lokalradio verstiessen gegen das Sachgerechtigkeitsgebot, weil der Standpunkt der angegriffenen Personen keine angemessene Erwähnung fand.
Im Rahmen zweier Verfahren hiess die UBI sieben Beschwerden des gleichen Nutzers von Kommentarspalten in SRF-Online-Foren gut, da die Nichtveröffentlichung der von ihm verfassten Kommentare eine Verletzung seiner Meinungsäusserungsfreiheit darstellte.