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Mittwoch
01.04.2015

TV / Radio

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat 2014 20 neue Beschwerden erhalten. Zwei dieser Beschwerden hiess die ausserparlamentarische Kommission des Bundes gut.

Die 20 Beschwerden richteten sich ausschliesslich gegen Sendungen aus Programmen der SRG. Im Fokus standen Nachrichten- und andere Informationssendungen wie die TV-Formate «Rundschau», «10vor10», «Kassensturz», «19:30 le journal» oder «Temps présent» sowie die Radiosendung «Espresso». Zwei der Beschwerden richteten sich gegen satirische Beiträge.

Bei den beanstandeten Sendungen ging es thematisch um Konsumentenschutz, Schweizer Geschichte, die Masseneinwanderungsinitiative, die Jura-Frage, Drogen- und Energiepolitik, die Beschaffung des Kampfjets Gripen, die Olympischen Winterspiele, eine öffentliche Urteilsberatung des Bundesgerichts, Verfahren gegen einen Walliser Weinhändler sowie die Berichterstattung zu den Konflikten in Nahost und der Ukraine.

Bei einem Beschwerdeverfahren über die Berichterstattung der morgendlichen Informationssendung von Radio RTS La Première zum Syrienkonflikt stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest. Die Sendung hatte laut der Beschwerdeinstanz das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

Zudem hiess die UBI eine Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SR 1 zum Wegzug von grossen, internationalen Unternehmen aus der Schweiz gut.