20 neue Beschwerden sind im vergangenen Jahr bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingegangen - zwei mehr als im Vorjahr. Von 20 behandelten Beschwerden wurden nur gerade vier gutgeheissen. Davon betrafen drei Radio Télévision Suisse (RTS), eine Schweizer Radio und Fernsehen (SRF). Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht der UBI hervor.
18 Beschwerden richteten sich gegen Fernsehsendungen, davon 16 deutschsprachige Programme. Rekordhalter unter den Anbietern ist SRF 1 mit zwölf Beschwerden, gefolgt von RTS mit drei Beschwerden. Je eine Beschwerde ging auf das Konto von Radio SRF 1 und 2, RSI La 1, Telebasel und TeleBärn.
In den gutgeheissenen Beschwerden ging es um die freie Meinungsbildung und um den Jugendschutz. Nicht gewährleistet gewesen ist letzterer laut UBI und dem im Anschluss angerufenen Bundesgericht bei einem Beitrag der Nachrichtensendung «19:30» von RTS, der Ausschnitte aus sogenannten Gorefilmen mit gewalttätigen Inhalten zeigte.
Gegen das Sachgerichtigkeitsgebot verstiessen in den Augen der UBI die RTS-Sendung «Mise au point» mit einem Beitrag zur Genfer Gaddhafi-Affäre, weil ein involvierter Anwalt keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu gravierenden Vorwürfen erhalten hatte, sowie wiederum «19:30». Die Nachrichtensendung sagte einem russischen Geschäftsmann «ohne Stellungnahme des Betroffenen und ohne stichhaltige Beweise» Verbindungen zur Mafia nach.
Die vierte gutgeheissene Beschwerde betrifft «Puls» von SRF. In einer Sendung zum Thema Botox hatte es die Redaktion unterlassen, die mit der Produktion des Nervengifts verbundenen Tierversuche zu erwähnen.
Am 6.3.2013: UBI: «Arena» zum bedingungslosen Grundeinkommen war nicht sachgerecht