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Mittwoch
03.04.2002

Mit dem Film «Hanfland Schweiz» hat das Schweizer Fernsehen DRS die Programmauflagen verletzt. Die Sendung habe ein einseitiges Bild der Cannabis-Problematik vermittelt, befand die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI). Im DOK-Beitrag vom 11. und 17. Juni 2001 wurden drei Hanfproduzenten porträtiert: Der Film zeigte die Produktion und ihr wirtschaftliches Umfeld, insbesondere aber auch die häufigen Konflikte mit den Strafverfolgungsbehörden wegen des Betäubungsmittelgesetzes. Gegen die Sendung gingen vier Beschwerden ein, zwei davon wurden gutgeheissen, teilte die UBI am Mittwoch mit. Nach Ansicht des Beschwerdeinstanz konnte sich das Publikum zu zwei zentralen Themen, nämlich zum Hanfanbau in der Schweiz und zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes, aufgrund des Films keine eigene Meinung bilden. Laut UBI vermittelte der DOK-Film den Eindruck, dass einzig die Liberalisierung des Cannabisanbaus und -konsums eine zukunftsträchtige Lösung sein könne. Das Schweizer Fernsehen wurde aufgefordert, der UBI innert 60 Tagen Bericht über die Vorkehrungen zu erstatten, mit denen künftig ähnliche programmrechtswidrige Ausstrahlungen vermieden werden sollen. Mehr dazu unter: Fast ein Drittel der Reklamationen berechtig