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Mittwoch
03.04.2013

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hält einen Bericht von Radio DRS 1 trotz der Verwechslung der Hauptstadt Israels für sachgerecht. In einem Bericht über die Gedenkveranstaltung, an der Zehntausende der Ermordung von Ministerpräsident Jizchak Rabin vor 17 Jahren gedachten, hatte der Moderator fälschlicherweise Tel Aviv statt Jerusalem als Hauptstadt genannt. Prompt wurde ihm das als Absicht ausgelegt, die politische Dimension des Versprechers aufgebauscht und eine Beschwerde bei der UBI deponiert.

Es habe es sich nicht um ein blosses Versehen gehandelt, sondern um eine bewusste Parteinahme gegen den Staat Israel hinsichtlich des im Nahostkonflikt umstrittenen Status von Jerusalem, der Hauptstadt von Israel, so der Vorwurf des Beschwerdeführers. Überhaupt seien die Nachrichtensendungen von Radio DRS in Nahostfragen generell nicht ausgewogen und tendenziös, zum Nachteil von Israel.

Die UBI wollte aus der Fliege denn auch keinen Elefanten machen und hat die Beschwerde abgewiesen. «Die eigentlichen Fakten zu diesem Ereignis wurden korrekt vermittelt», heisst es in der Begründung. «Weder der Tonfall der Nachrichtensprecherin bei der falschen Bezeichnung noch die Meldung insgesamt weisen auf eine entsprechende Absicht hin.» Da sich die Zuhörenden zum eigentlichen Thema des Beitrags eine eigene Meinung hätten bilden können, sei das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt worden. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Auf die Rüge, dass Radio DRS in Sendungen zum Nahostkonflikt generell tendenziös berichte und die Sichtweise des Staats Israels nicht angemessen zum Ausdruck komme, ist die UBI gar nicht erst eingegangen. «Eine entsprechende Rüge könnte die UBI nur prüfen, wenn das ganze Programm oder zumindest eine Vielzahl von einschlägigen Sendungen Gegenstand einer Beschwerde bilden würden», teilte die Beschwerdeinstanz mit.