Während in Turin der Asbestprozess gegen Stephan Schmidheiny und seinen Geschäftspartner Baron Louis de Cartier lief, zeigte Radiotelevisione svizzera (RSI) am 8. September 2011 in der Dokumentation «La multinazionale delle vittime» die Folgen der Asbestverarbeitung aus Sicht betroffener italienischer Arbeiter. Die Unabhängige Bschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat nun eine Beschwerde abgewiesen, die den Film als manipulativ, fehlerhaft und unvollständig bemängelte.
Weil in der Dokumentation ausschliesslich die Sicht der Betroffenen zum Ausdruck gekommen sei, habe sich das Publikum keine eigene Meinung bilden könnten, argumentierten die Beschwerdeführer. Dies insbesondere in der Frage, wer für den Tod und die Krankheit von Hunderten von Arbeitern infolge der Asbestverarbeitung verantwortlich sei. Zudem habe die Sendung sachliche Fehler enthalten und wesentliche Fakten unterschlagen.
Die UBI kommt dagegen zum Schluss, dass es sich bei der Sendung um eine «Reportage im Stil des anwaltschaftlichen Journalismus» gehandelt habe. «Dieser besondere Blickwinkel war für das Publikum jederzeit klar erkennbar. In der An- und Abmoderation wurde überdies ausdrücklick auf diesen speziellen Fokus hingewiesen», heisst es in der am Montag veröffentlichten Begründung der Beschwerdeinstanz. Auch sei der Unschuldvermutung zugunsten der im Turiner Prozess Angeklagten «gebührend Rechnung getragen» worden.
Mängel stellt die UBI etwa bei der nonverbalen Gestaltung des Beitrags fest, doch hätte diese den Gesamteindruck nicht wesentlich beeinflusst. «Aufgrund der transparenten Vermittlung von Fakten und Meinungsäusserungen hat die Dokumentation das rundfunkrechtliche Sachgerechtigkeitsgebot trotz des einseitigen Blickwinkels nicht verletzt.»
Der Entscheid der UBI, gefällt mit 7:1 Stimmen, ist noch nichts rechtskräftig und kann vor Bundesgericht angefochten werden.