Die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschwerde eines Tierschützers gegen einen Beitrag der Sendung «Schweiz aktuell» zum «Fall Hefenhofen» abgewiesen.
Auch zwei Popularbeschwerden gegen Sendungen von Radio Télévision Suisse (RTS) über Donald Trump erachtete die UBI als unbegründet.
«Schweiz aktuell» strahlte am 15. Januar 2018 einen zweiteiligen Beitrag zum «Fall Hefenhofen» aus, der aufgrund der Vielzahl von vernachlässigten und toten Pferden auf einem Hof im Kanton Thurgau schweizweit für Aufsehen gesorgt hatte.
Der Beitrag zeigte ein Doppelporträt mit dem verantwortlichen Pferdezüchter und dem Präsidenten einer Tierschutzorganisation. Letzterer hatte die Zustände auf dem Hof öffentlich gemacht. Der Tierschützer ärgerte sich darüber, dass er im Beitrag mit dem Pferdezüchter gleichgestellt wurde, indem sie beide als «Querulanten» dargestellt würden.
Die UBI stellte zwar dahingehend Mängel fest, dass über Vorwürfe gegen den Tierschützer berichtet wurde, die keinen Bezug zum «Fall Hefenhofen» hatten. Der Betroffene hatte aber Gelegenheit, zu verschiedenen relevanten Aspekten seiner Tätigkeit Stellung zu nehmen. Dabei kamen die bestehenden grundlegenden Unterschiede zwischen ihm und dem Pferdezüchter für das Publikum deutlich zum Ausdruck.
Erwähnung fand auch die zentrale Rolle des Tierschützers im Rahmen der Aufklärung des «Falls Hefenhofen». Insgesamt betrafen die Mängel daher nebensächliche Punkte, welche die freie Meinungsbildung des Publikums nicht verunmöglichten. Die UBI wies die Beschwerde einstimmig ab.
Weiter behandelte die UBI die beiden Popularbeschwerden gegen Beiträge von RTS im Zusammenhang mit Donald Trump. Im einen ging es um ein Interview in der Nachrichtensendung «19:30» vom 27. Juni 2017 mit dem Gouverneur von Virginia über die Regierungstätigkeit des US-Präsidenten.
Der Moderator erwähnte einführend in klarer Weise, dass der Interviewte als ehemaliger Unterstützer von Bill und Hillary Clinton in Opposition zu Donald Trump steht. Die Argumente von Trump wurden im Interview zwar nicht erwähnt und der Moderator stellte dem Gouverneur auch keine kritischen Fragen. Da aber beim Publikum einiges Vorwissen über Donald Trump, dessen Politik und die heftigen Debatten darüber vorausgesetzt werden kann, wurde das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Die UBI wies die Beschwerde deshalb einstimmig ab.
Kontroverser beriet die Beschwerdeinstanz über die Diskussionssendung «Infrarouge» vom 17. Januar 2018 mit dem Thema «Trump: fou ou génie?». Zwei Befürworter und zwei Gegner von Donald Trump äusserten sich unterschiedlich zur Bilanz des US-Präsidenten nach dem ersten Regierungsjahr.
Problematisch erachteten einzelne UBI-Mitglieder unter dem Blickwinkel der rundfunkrechtlich gebotenen Achtung der Menschenwürde, dass die Diskussion über den Gesundheitszustand vergleichsweise viel Raum einnahm und unnötige Aspekte beinhaltete.
Die Mehrheit der UBI befand jedoch, dass der Gesundheitszustand des US-Präsidenten aufgrund der öffentlichen Bekanntgabe der Resultate eines Gesundheitstests durch dessen Leibarzt, worüber die Medien zum Zeitpunkt der Ausstrahlung ausgiebig berichteten, thematisiert werden durfte. Die Beschwerde gegen die Sendung «Infrarouge» wies die UBI deshalb mit sieben zu zwei Stimmen ab.