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Montag
18.06.2012

Am Freitag, 22. Juni, finden die nächsten öffentlichen Beratungen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) statt. Es ist die 200. Sitzung der UBI, welche seit 1984 über Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter entscheidet.

An der Jubiläumssitzung wird sich das Gremium wieder einmal dem «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens widmen, wie die UBI ankündigte. Konkret geht es um einen Beitrag über einen «Registerhai», der am 13. September 2011 ausgestrahlt worden war: Darin beleuchtete der «Kassensturz» in kritischer Weise die Tätigkeit eines Unternehmers, welcher Rechnungen für den an sich kostenlosen Eintrag in ein offizielles Register verschicken würde. In der dagegen erhobenen Beschwerde wird moniert, die Fakten seien falsch dargestellt, unbeteiligte Unternehmen in irreführender Weise erwähnt und die Unschuldsvermutung des kritisierten Unternehmers verletzt worden.

Auch der zweite beanstandete Beitrag stammt aus der Küche des Schweizer Fernsehens, es geht um die «DOK» «Die SVP-Schweiz - Ein Volk im Réduit», welche am 27. Oktober 2011 ausgestrahlt worden war. Im Mittelpunkt der Reportage standen drei aktive Mitglieder der SVP aus dem Zürcher Unterland während des eidgenössischen Wahljahrs 2011. Kritisiert wird in der Beschwerde, der Film vermittle kein repräsentatives und zutreffendes Bild über die SVP. Es würden bloss bekannte Vorurteile und Klischees über die Partei von der voreingenommenen Autorin bestätigt. Problematisch sei überdies, dass der Film noch vor dem zweiten Wahlgang in den Ständerat ausgestrahlt worden sei. Er habe insbesondere die Chancen von Christoph Blocher aufgrund der negativen Berichterstattung geschmälert.

Das Schweizer Fernsehen bleibt auch beim dritten Traktandum im Fokus, Klägerin ist wieder einmal der Verein gegen Tierfabriken, der eine Beschwerde eingereicht hat, weil ein Spot des Vereins nicht ausgestrahlt worden ist.

Als letzten Fall in der Jubiläumssitzung hat die UBI dann noch eine Beschwerde gegen die Radiosendung «Kontext» zu behandeln: Im Vordergrund des beanstandeten Beitrag, ausgestrahlt von Radio DRS am 20. Dezember 2011, stehen Aussagen von Opfern der Staatssicherheit (Stasi) in der früheren DDR.

Ebenfalls thematisiert werden Fragen um die Staatssicherheit in der Schweiz und in den USA. Gegenstand der Beschwerde bildet der den Verhältnissen in der Schweiz gewidmete Teil. Gerügt wird, dass ein falsches Bild über den schweizerischen Staatsschutz vermittelt wird und der Hörerschaft zentrale Fakten vorenthalten werden.

UBI beanstandet Talk-Sendung «Schawinski»