Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen das auf SF 2 ausgestrahlte Wirtschaftsmagazin «Cash TV» gutgeheissen. Im beanstandeten Beitrag ging es um die bevorstehende Abstimmung über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Presse TV strahlte am 7. Februar 2010 auf SF 2 in der Sendung «Cash TV» einen rund vierminutigen Beitrag zu dieser Vorlage aus. Der Moderator befragte in einem Studiogespräch zwar den Vertreter einer Vorsorgeeinrichtung, aber keine Abstimmungsgegner. In der Beschwerde wurde gerügt, der Beitrag sei einseitig und unausgewogen gewesen. Dies teilte die Beschwerdeinstanz am Montag mit.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat die Beschwerde mit sieben zu einer Stimme gutgeheissen. Der Entscheid kann mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden.
Montag
18.10.2010




