Ein in der satirischen Sendung «Zytlupe» von Schweizer Radio SRF ausgestrahlter Beitrag über die Wasserverschmutzung verletze das Programmrecht nicht, obwohl die Bauern darin als «subventionierte Brunnenvergifter» bezeichnet wurden.
Das befand die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Ganz knapp wies sie hingegen eine Beschwerde gegen einen Beitrag der «Rundschau» vom Schweizer Fernsehen SRF über die Kritik an der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ab.
Einstimmig entschied die UBI, zwei weitere Beschwerden abzulehnen. Bei der einen handelte es sich um eine Beschwerde wegen des verweigerten Zugangs zum Programm des «Regionaljournals Ostschweiz» von Radio SRF.
Es ging dabei um die Nichtberichterstattung über zwei Volksmotionen im Katholischen Konfessionsteil des Kantons St. Gallen. Die UBI wies die Beschwerde ab, da keine Diskriminierung vorlag.
Als sachgerecht erachtete die UBI einen kritischen Beitrag des Konsumentenmagazins «Patti chiari» des Fernsehens RSI vom 7. April 2017 über Leasingpraktiken.
Lange diskutierten die neun Mitglieder der UBI über einen Beitrag des Politmagazins «Rundschau» von Fernsehen SRF vom 8. Februar 2017. Im Zentrum stand der Kampf von Nationalrat Pirmin Schwander gegen die Kesb und die gegen ihn laufenden Ermittlungen. Er soll einer Frau, die ihr Kind vor den Behörden versteckt hatte, bei der Flucht unterstützt haben.
Die Darstellung des Falls dieser Frau wurde in der Beschwerde primär gerügt. Es wurde geltend gemacht, die Frau sei einseitig negativ dargestellt und die Rolle der Kesb nicht kritisch hinterfragt worden. Die Mitglieder der UBI stellten Mängel bei der Aufarbeitung des Falls der Frau durch die Redaktion fest.
Insgesamt sei der Beitrag aber sachgerecht gewesen, weil der Kampf von Pirmin Schwander gegen die Kesb im Vordergrund stand und dieses eigentliche Thema korrekt dargestellt wurde.