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Donnerstag
19.03.2015

IT / Telekom / Druck

Uber-Klein_Report

Die Taxifahrer freuts: Uber Pop muss sein Geschäft in Deutschland stoppen. Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch den privaten Mitfahrdienst landesweit verboten.

Das Gericht hielt das Geschäftsmodell des 2009 in San Francisco gegründeten Unternehmens für rechtswidrig. Uber darf nach dem Gerichtsentscheid nur noch Fahrten anbieten, bei denen die Fahrer eine behördliche Genehmigung vorlegen können. Nicht betroffen vom Verbot sind die beiden anderen Dienste Uber Black und Uber Taxi, weil deren Fahrer eine Lizenz haben.

Uber argumentierte, Fahrer und Gast würden eigenständig einen Vertrag eingehen, die Firma selber sei nur Vermittlerin. Das Gericht sah dagegen in Uber Pop den eigentlichen Vertragspartner, weil das Unternehmen die Preise festlege und nach aussen auftrete.

Der Geschäftsführer der Taxivermittlungszentrale Taxi Berlin, Hermann Waldner, freute sich über das Frankfurter Urteil, weil es die Arbeitsbedingungen der Taxifahrer schütze und einen Lohnzerfall verhindere. «Wer versucht, durch die Missachtung von Sozial-, Verbraucherschutzrechten und Sicherheitsstandards auf dem Rücken von ausgebeuteten `Clickworkern Kasse zu machen, muss ausgebremst werden», geisselte er am Mittwoch den Rivalen Uber Pop.

Mit der App von Uber können zahlungswillige Mitfahrer gefunden werden. Uber zweigt einen Anteil des Fahrpreises für sich ab. Uber überlegt sich, das Gerichtsurteil anzufechten.