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Samstag
18.07.2009

Der Schweizer Privatsender hat mit seinem seichten Programm keinen Anspruch auf Verbreitung, und die Kabelgesellschaft Cablecom hatte das Recht, den Sender aus ihrem analogen Kabelnetz zu entfernen. Das Bundesgericht schützt einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses war im letzten November zum Schluss gekommen, die Cablecom habe Rechtens gehandelt, als sie U1 TV aus dem Kabelprogramm gekippt habe. Daraufhin gelangte der Sender ans Bundesgericht, welches nun aber ebenfalls im Sinne von Cablecom entschieden hat.

Bei seinem Entscheid orientierte sich das Bundesgericht am Willen des Bundesrates, wonach nur inhaltlich als besonders wertvoll einzustufende Programme in den Genuss einer Pflicht-Aufschaltung kommen sollen. Diese Voraussetzungen habe U1 TV nicht erfüllt. U1 TV nennt sich heute Schweiz 5 und wird via Digitalnetz der Cablecom ausgestrahlt.