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Donnerstag
20.12.2007

Gnadenfrist für U1 TV: Mit einer superprovisorischen Verfügung hat das Bundesgericht am Donnerstag entschieden, dass die Cablecom U1 TV nicht sofort aus dem analogen Angebot werfen darf. Der Kabelnetzbetreiber muss den Privatsender bis mindestens am 7. Januar weiter verbreiten. Diesen Entscheid werde die Cablecom selbstverständlich respektieren, erklärte Cablecom-Sprecher Hanspeter Nehmer.

Die Cablecom wollte U1 TV am Freitag nicht mehr analog verbreiten. Grundlage war ein am Mittwoch veröffentlichter Entscheid des Bundesamts für Kommunikation (Bakom). Der Fernsehsender erfülle die Bedingungen für eine Aufschaltpflicht im analogen Netz nicht, lautete die Begründung des Amtes. Der Fernsehsender U1 TV hat die Möglichkeit, den Entscheid des Bakom innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten.