Elon Musk spielt offen mit dem Gedanken, Tesla von der Börse zu nehmen. Dies kündigte der Unternehmer über Twitter an und verschaffte der Aktie somit einen Kurssprung. Die Ad-hoc-Kommunikation per Kurznachrichtendienst könnte ein rechtliches Nachspiel haben.
Der Tesla-Gründer erklärte, dass er sich den Börsenausstieg 420 US-Dollar pro Aktie kosten lassen könnte - dies bei einem Kurswert, der am Vortag bei Börsenschluss 23 Prozent unter dem von Musk ins Spiel gebrachten Buy-out-Preis lag.
Nach der Ankündigung musste die Technologiebörse Nasdaq den Titel kurzzeitig vom Handel nehmen. Bis Börsenschluss am Dienstagabend US-Ortszeit schnellte der Tesla-Kurs um elf Prozent in die Höhe. Erst am Mittwoch wurde der Titel wieder etwas tiefer gehandelt.
Stunden nach der aufwühlenden Twitter-Ankündigung stellte Elon Musk in einem Schreiben klar, dass bezüglich Börsenausstieg noch kein endgültiger Entscheid gefallen sei. Zudem betonte er, dass Tesla als börsenkotiertes Unternehmen «wilden Kursschwankungen» unterworfen sei.
Nun war es in diesem Fall der CEO von Tesla selber, der einen heftigen Kursschub auslöste. Die US-Börsenaufsicht SEC sieht sich deshalb mit der Frage konfrontiert, ob Elon Musk börsenrelevante Informationen während der öffentlichen Handelszeiten per Twitter verbreiten dufte.
Laut einem Bericht des New Yorker Nachrichtenportals Business Insider hänge dies mitunter davon ab, ob Musks Tweet komplett faktengetreu war. «Wenn sich der Preis von 420 Dollar pro Aktie als unwahr herausstellt, könnte Musk rechtlich zur Verantwortung gezogen werden», erklärte ein Anwalt gegenüber dem Portal. «Wenn man den Kaufpreis ankündigt, riecht das nach Kursmanipulation.»