Der Fernsehsender TV3 muss sein Informationsangebot vorläufig nicht wieder ausbauen. Das Bundesgericht hat der Beschwerde des Privatsenders aus dem Hause Tamedia gegen den UVEK-Entscheid aufschiebende Wirkung erteilt. Dem mit der Beschwerde gestellten Gesuch um aufschiebende Wirkung hätten sich weder das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) noch das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) widersetzt, hält das Lausanner Gericht in seiner Verfügung fest. Damit könne dem Ersuchen ohne weitere Interessensabwägung entsprochen werden. Das UVEK hatte TV3 aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen «ab Rechtskraft» seines Entscheides den rechtmässigen Zustand herzustellen, also das Informationsangebot wieder auszubauen. Damit hat es laut Bundesgericht den Entscheid über die aufschiebende Wirkung vorweggenommen. Das UVEK wurde deshalb aufgefordert, künftig die gesetzliche Kompetenzverteilung zu respektieren und den Entscheid in dieser Frage dem Gericht zu überlassen. Im März 2000 hatte TV3 die 20minütige Sendung «News um 7» durch Kurznachrichten ersetzt, worauf das Bakom eine Konzessionsverletzung des Senders festgestellt hat. Das UVEK bestätigte den Bakom-Entscheid im November.
Freitag
26.01.2001