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Montag
27.12.2021

TV / Radio

Ein Schutz der Medienvielfalt sei mit einem regionalen Werbeverbot «nur bruchstückhaft» zu erreichen, argumentiert das Gericht. (Bild Screenshot ProSieben)

Ein Schutz der Medienvielfalt sei mit einem regionalen Werbeverbot «nur bruchstückhaft» zu erreichen, argumentiert das Gericht. (Bild Screenshot ProSieben)

Ein neues Gerichtsurteil bringt Bewegung in den Verteilkampf auf dem deutschen TV-Werbemarkt: Bundesweite Fernsehsender wie Pro Sieben dürfen in Zukunft auch regionale Werbung ausspielen.

Ein entsprechendes Verbot verstosse gegen das Europarecht, urteilte das Landgericht Stuttgart am Donnerstag.

Geklagt hatte ein Modehaus aus Österreich gegen ProSieben, wie unter anderem die «Süddeutsche Zeitung» am Freitag berichtete. Das Unternehmen wollte seine TV-Kampagne nur in Bayern ausrollen. Der Sender hatte die Spots nicht ausgestrahlt.

Mit dem Gerichtsurteil zeigte sich auch ProSiebenSat.1 zufrieden. Es würde «neue Potenziale» in der Werbevermarktung erschliessen.

Zweck des regionalen Werbeverbots für die bundesweiten Sender war ursprünglich, die kommerzielle Basis der regionalen TV-Sender zu schützen. Wie das Gericht nun argumentierte, gehe von den Web-Portalen die gleiche Gefahr für den Fortbestand der Regionalsender aus.

Ein Schutz der Medienvielfalt sei mit einem regionalen Werbeverbot «nur bruchstückhaft» zu erreichen. Ausserdem widerspreche ein solches Verbot europäischem Recht.