Die Rechtslage ist alles andere als klar, doch das Geld hat die SRG SSR idée suisse schon in der Tasche. Wer sonntgas per Telefon seine Meinung über Musikstars und solche, die es werden wollen, kundtut, finanziert den öffentlich-rechtlichen helvetischen Sender mit, und das nicht zu knapp. Jetzt hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Sonntag bestätigt, dass gegen den Staatssender eine Voruntersuchung eingeleitet wird. «MusicStar» verdient einfach zu viel Geld. Und das passt vor allem dem Preisüberwacher nicht, der die Anrufgebühr als zu hoch empfindet.
Dabei ist Telefon-Voting erlaubt, wie Bakom-Sprecher Bernhard Bürki der Nachrichtenagentur sda erklärte. Doch zuviel Geld darf damit nicht verdient werden. Dabei ist hier nicht der Neid der Besitzlosen der Vater des Gedankens, der die Bakom-Juristen veranlasst, sich über die munter sprudelnde Quelle zu neigen. Auch bei der Miss-Schweiz-Wahl oder «Swiss Award» brachte das per Telefon stimmende Publikum die nötige (basisdemokratische) Würze ins Defilée der Auserkorenen. Nur: «MusciStar ist die erste Sendung mit diesem Ausmass», gab Bürki zu bedenken.
Weil nach der ersten Staffel der singenden Teens & Twens noch weitere solcher Quotenbolzer zu befürchten sind, soll dieses Instrument der Publikumsbeteiligung juristisch eingeordnet werden. Immerhin geschätzte eine Million Schweizer Franken wird die SRG mit der schon unhelvetischen Begeisterung der «MusicStar»-Fans bis zum Ende der Staffel verdient haben. Ein Anruf kostet 70 Rappen, die Hälfte davon wird dem SRG-Konto gutgeschrieben - und die andere Hälfte kassiert wohl die Swisscom, ebenfalls ganz legal.
Etwa drei bis vier Wochen soll laut Bakom-Sprecher Bürki die Voruntersuchung dauern - bis dann ist die Sendung schon Geschichte. Danach erst wollen die Juristen entscheiden, ob eine Aufsichtsbeschwerde wegen einer möglichen Konzessionsverletzung erfolgt. Und auch die Frage, ob die SRG ihren telefonisch erworbenen Zuschuss wieder abgeben muss, «ist noch offen», so Bürki. Jedenfalls wolle das Bakom eine Grundlage für «künftige ähnliche Fälle» erarbeiten.
Sonntag
08.02.2004